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Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir für unseren Geschäftsbereich Rehabilitation und Entschädigung für Nürnberg oder München eine/n:

Berufskrankheitensachbearbeiter (m/w/d)

Ihre zukünftigen Aufgaben

  • Feststellung des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes unter Berücksichtigung von versicherungsrechtlichen und medizinischen Kausalitätsfragen im Bereich der Berufskrankheiten
  • Aktive und zielgerichtete Gestaltung und Koordination der medizinischen Rehabilitation
  • Feststellung von Ansprüchen auf Entschädigungsleistungen, wie z.B. Versichertenrenten
  • Beratung von Versicherten, Erziehungsberechtigten und weitere Beteiligten

Hierfür bringen Sie mit

  • Laufbahnprüfung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst (3. Qualifikationsebene) in der gesetzlichen Unfallversicherung (Bachelor, Dipl. Verwaltungswirt/in (FH), Fortbildungsprüfung) mit mindestens dreijähriger Erfahrung in der Berufskrankheitensachbearbeitung
  • Hohes Maß an Sozialkompetenz, insbesondere Empathie und Teamfähigkeit
  • Sorgfältige, eigenständige und verantwortungsvolle Arbeitsweise

Wir bieten Ihnen

  • Eine interessante und vielseitige sowie unbefristete Beschäftigung bei einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes
  • Flexible Arbeitszeitgestaltung mit bis zu vier Tage Homeoffice
  • Umfassende Einarbeitung mit attraktiven Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Vielfältige Angebote im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzung Übernahme im Rahmen eines DO-Angestellten bzw. Beamtenverhältnisses nach Besoldungsgruppe A10/11 BayBesG bzw. Einstellung im Rahmen eines Tarifverhältnisses nach Entgeltgruppe 10 TVöD-VkA
  • Alle Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes

Die Stelle ist teilzeitgeeignet.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Bitte bewerben Sie sich bis zum 21.08.2026.

Ihre Fragen zur ausgeschriebenen Stelle beantworten wir gerne: Tel. 089-360 93 154.

Die KUVB legt Wert auf die berufliche Gleichstellung aller Beschäftigten. Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.